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Sie wollen eine
Erbschaftssteuererklärung erstellen und dem Finanzamt keine Steuern schenken und benötigen hierbei Unterstützung
bzw. Informationen zur Berechnung der Erbschaftsteuer? Oder Sie wollen wissen, unter
welchen Voraussetzungen Immobilien und Betriebsvermögen steuerfrei sind? Auf dieser Seite erhalten Sie
einen kurzen Überblick über die Erbschaftssteuer-Berechnung und die wichtigsten
Änderungen der Erbschaftsteuerreform 2009.
Willkommen auf der Seite
Erbschaftsteuererklärung.info mit Informationen zur Erstellung der
Erbschaftssteuererklärung. Ab dem 01.01.2009 ist die neue Erbschaftssteuerreform
in Kraft getreten. Bei Erbfällen zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2008 konnte
bei rechtzeitigem Antrag ebenfalls die Anwendung des neue Erbschaftsteuerrechts gewählt
werden. Dieses konnte in Einzelfällen auch bei geerbten Immobilien vorteilhaft
sein. Allerdings kamen bei Ausübung des Wahlrechts leider nur die alten
niedrigeren Freibeträge zur Anwendung.
Wer ist verpflichtet eine
Erbschaftsteuererklärung abzugeben? Bei einer Erbschaft ist grundsätzlich der der
Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb innerhalb von drei Monaten
nach erlangter Kenntnis von dem Erbanfall dem zuständigen Finanzamt
schriftlich anzuzeigen. Sie erhalten danach vom Finanzamt gegebenenfalls eine Aufforderung zur
Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, wobei die Frist mindestens einen Monat
beträgt.
Zu den Ausnahmen, wann keine Anzeige abgegeben werden
braucht, bzw. was genau die Anzeige beinhalten muss, fragen Sie am besten einen Steuerberater. Beachten Sie auch, dass bei einer Schenkung der steuerpflichtige Erwerb sowohl vom
Schenkenden als auch vom Erwerber angezeigt werden muss.
Bei pflichtwidriger Unterlassung der Anzeige drohen
Geldbußen oder im Extremfall, falls aufgrund der fehlenden Anzeige vorsätzlich
Erbschaftsteuer verkürzt wurde, Strafen wegen Steuerhinterziehung.
Wie hoch sind die Erbschaftssteuer-Freibeträge?
Die Erbschaftssteuerfreibeträge wurden ab 2009 deutlich erhöht. Die persönlichen Steuersätze wurden 2009 ebenfalls geändert und 2010 noch einmal angepasst.
Einen Überblick können Sie sich auf der Unterseite Erbschaftssteuer Freibeträge verschaffen.
Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag?
Als Schenkung im Erbschaftsteuerrecht gilt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit auf Kosten des Zuwendenden eine Bereicherung für den Erwerber stattfindet.
Also auch wenn der Beschenkte Geld- oder Sachleistungen als Gegenleistung erbringt, die unter dem Wert der Leistung des Schenkers liegen, liegt eine Schenkung vor. In diesem Fall handelt es sich um eine so genannte gemischte Schenkung.
Der Schenkungssteuer Freibetrag richtet sich wie bei der Erbschaftssteuer nach den Steuerklassen. Auch der Steuertarif ergibt sich wie der Erbschaftsteuertarif aus §19 ErbStg. Im Jahr 2011 hat sich gegenüber 2011 keine Änderung beim Freibetrag ergeben. Eine Übersicht über
die Schenkungssteuer-Freibeträge finden Sie auf der Unterseite über den Schenkungssteuer Freibetrag.
Bei der Schenkungssteuer besonders zu beachten ist, dass alle Vermögensanfälle, welche ein Erwerber innerhalb eines 10 Jahreszeitraums von derselben Person durch Schenkungen und von Todes wegen erhält, sind nach § 14 ErbStG zusammenzurechnen. Dieses führt dazu, dass der Erwerber seinen persönlichen Schenkungssteuer Freibetrag in diesem Zeitraum nur einmal in Anspruch nehmen kann. Zu weiteren Einzelheiten fragen Sie am besten einen Steuerberater.
Eventuell sind für Sie auch die folgenden Themen
Mietrecht für Vermieter
oder
Geldanlage
von Interesse. Unter den gerade genannten Links finden Sie auch im Menü 'Alle Produkte - Erben und Schenken' einen ErbschaftsPlaner auf CD-ROM. Die elektronischer Planungshilfe mit Vorsorge-Dokumenten bietet Informationen zu Themen Erbschaft, Schenkung oder Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Auf der gleichen Seite finden Sie auch weitere Produkte zum Thema Schenkungsvereinbarung mit Erbanrechnung oder Berliner Testament.
Welche Unterlagen werden für die
Erstellung der Erbschaftsteuererklärung benötigt? Für die Erbschaftsteuererklärung benötigt das Finanzamt bzw. der Steuerberater zumeist
unter Anderem folgende Unterlagen:
Informationen zum Erblasser
- Todestag
- Name, Staatsangehörigkeit, Letzter Wohnsitz:
- Zuständiges Finanzamt, letzte Steuernummer
- Familienstand am Todestag:
- In welchem ehelichem Güterstand lebte der Erblasser zuletzt mit seinem
Ehegatten? Gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft) etc.
- Ist ein Testament / Erbvertrag vorhanden?
- Ist ein Testamentsvollstrecker Nachlasspfleger Nachlassverwalter
bestimmt? Bitte Name, Anschrift, Telefonnummer mitteilen.
- Ist ein Erbschein vorhanden oder beantragt worden? Name, Aktenzeichen
des Gerichts / Urkundenrollen-Nummer des Notars:
- Unterhielt der Erblasser ein Schließfach?
Angaben zu den Erben
Wer ist Erbe geworden?
Hinterlassene Vermögenswerte
- Immobilien
- Betriebsvermögen
- Übriges Vermögen
- Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften
- Wertpapiere, andere Anteile und dergleichen
- Guthaben bei Geldinstituten
- Bausparguthaben?
- Steuererstattungsansprüche?
- andere Kapitalforderungen
- sonstige Forderungen
- Zinsansprüche
- Versicherungen, Sterbegelder, Abfindungen
- Renten oder andere wiederkehrende Bezüge
- Bargeld, Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine, Perlen
- Hausrat
- Andere bewegliche körperliche Gegenstände (z. B. Kraftfahrzeuge,
Boote, Kunstgegenstände, Schmuck)
- sonstige Rechte (Urheberrechte, Erfindungen, Patente und Ähnliches?
Welche Vermögenswerte sind von Dritten außerhalb des Nachlasses
unmittelbar erworben worden?
Nachlassverbindlichkeiten
- Schulden des Erblassers
- Darlehensschulden
- Steuerschulden
- sonstige Verbindlichkeiten
Erbfallkosten
- Kosten der Bestattung des Erblassers
- Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal
- Kosten für die übliche Grabpflege durchschnittlich jährlich anfallende
Kosten (Jahreswert)
- Kosten der Nachlassregelung
abzüglich Kostenersatz (Sterbegeld u.Ä.)
Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche
- Hatte der Erblasser Vermächtnisse, Auflagen angeordnet?
- Sind Pflichtteilsansprüche geltend gemacht worden?
Schenkungen der letzten 10 Jahre
- Hatte der Erblasser zu seinen Lebzeiten Schenkungen oder andere
unentgeltliche Zuwendungen gemacht?
Wie werden Immobilien und
Betriebsvermögen bewertet und unter welchen Bedingungen wird
Steuerfreiheit gewährt?
Die Beantwortung der
Fragen hängt stark vom Einzelfall ab. In Kürze werden Sie hierzu einige Informationen finden. Bei speziellen Fragen zum Thema Erbrecht sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen.
Welche Möglichkeit der Geldanlage bietet sich an, um zu erwartende kurzfristige Erbverbindlichkeiten zu begleichen?
Falls für zu erfüllende Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder die zu zahlende Erbschaftsteuer liquide Mittel zurückgelegt werden sollen,
wäre eine Möglichkeit, entsprechende Reserven auf einem Tagesgelkonto zurückzulegen. Einen Tagesgeldzinsvergleich ist in der folgenden Tabelle zu finden.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen auf dieser Seite zur
Erbschaftsteuererklärung nützliche Informationen vermitteln.
Bei der Erstellung dieser Seite hat Steuerberater St. Augustin mitgewirkt.
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